Mit Übergabe des Hundes werden die folgenden Vertragsbedingungen der goldcitydogs anerkannt:

 

1. Die Hundebetreuung verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten sowie keinen Hund wissentlich Gefahren auszusetzen.
2. Der Hundehalter versichert, dass der zu betreuende Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und einen ausreichenden Impfschutz (SHPPi, BbPi) besitzt. Der Impfausweis ist mitzubringen. Bei Folgeschäden aus nichtgetätigter Impfung haftet der Hundehalter auch Dritten gegenüber.
3. Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Besitzer dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten, wie Reinigung/Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Hunden, die in Kontakt mit dem Hund hatten (unabhängig von tatsächlichem Befall/Ansteckung).
4. Der Hundehalter versichert ausdrücklich, dass für den zu betreuenden Hund eine Haftpflichtversicherung inkl. Fremdbetreuung abgeschlossen ist und ausreichender Versicherungsschutz besteht.
5. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund sozialverträglich und nicht aggressiv gegenüber Menschen, Hunden und anderen Tieren ist.
6. Der Hundehalter bleibt auch während der Betreuungszeit (und ggf. während Abhol- und Bringzeiten) durch die Hundebetreuung goldcitydogs Eigentümer des Tieres im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
7. Die Hundebetreuung übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden die der Hund gegenüber Dritten anrichtet, es haftet der Halter/ Eigentümer. Darin sind auch Schäden an der Pension selbst, sowie am Transportfahrzeug (z. B. Türen, Fenster, Polster zerfressen oder zerkratzen etc.) eingeschlossen.
8. Dem Hundehalter ist bekannt, dass während der Betreuungszeit (inkl. Abhol-/Bringservice) ein Risiko durch Beißereien, Verletzungen, Unfälle, Weglaufen des Hundes, sogar das Ableben des Hundes besteht. Der Hund wird auf eigene Gefahr in die Hundebetreuung gegeben. Die Hundebetreuung übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
9. Bei Aufnahme von läufigen Hündinnen übernimmt die Hundebetreuung keinerlei Haftung für Folgen bei Deckakten.
10. Falls das Tier sich während des Pensionsaufenthaltes verletzt oder erkrankt, ist die Hundebetreuung berechtigt, sofort einen Tierarzt aufzusuchen und das Tier nach eigenem Ermessen versorgen zu lassen. Sämtliche hierfür entstandenen Kosten, werden in voller Höhe durch den Tierhalter übernommen. Sollte das Tier so erkranken oder sich verletzen, dass der Tierarzt zur Einschläferung rät, wird der Halter unverzüglich verständigt. Sollten wir den Halter oder Stellvertreter nicht erreichen, liegt die Entscheidungsbefugnis bei der Pension. Sollte vorher nichts vereinbart worden sein, wird das Tier von einem Tierbestattungsunternehmen übernommen und dort bis zur Rückkehr des Besitzers aufbewahrt. Alle weiteren Entscheidungen dazu sind dann zwischen dem Tierbestattungsunternehmen und dem Halter/Eigentümer zu klären. Auch hierfür trägt der Tierhalter die alleinigen Kosten.
11. Die Bezahlung der Anzahlung der Hundebetreuung hat spätestens bar bei Übergabe an die Pension zu erfolgen, der Restbetrag ist bei Abholung/Rückgabe des Hundes zu leisten. Der Pensionsplatz ist erst mit Eingang der Anzahlung fest reserviert.
12. Wird das Tier nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, wird der zusätzliche Aufwand berechnet! Der Tierhalter verpflichtet sich, das Tier umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer abzuholen. Sollte der Hund nicht abgeholt werden, wird er nach 15 Tagen vermittelt oder in ein Tierheim gebracht. Bis zur Vermittlung des Hundes werden die anfallenden Kosten vollständig vom Halter übernommen.
13. Der Kunde kann kurzfristig kostenfrei vom Vertrag zurück­treten, sofern ein berechtigter Grund wie Krankheit oder Verletzung des zu betreuenden Hundes vorliegt. Läufigkeit ist keine Krankheit!

14. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei kurzfristiger Absage der Betreuung (2 Wochen vorher) eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Betreuungszeit zu zahlen ist. Während der bayerischen Ferien beträgt die Ausfallgebühr 80%.

15. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam und undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

16. Die aufgenommenen Daten dienen ausschließlich der Information über Hund und Halter und werden auch nur zu diesem Zweck verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.